Bei Unterhaltszahlungen des Ex-Partners oder Schuldnern, die Ihre Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen spielt das Thema Nebentätigkeiten eine zentrale Rolle. Zahlen Sie Unterhalt und vermuten, dass der oder die Unterhaltsberechtigte eigenes Einkommen verschweigt. Möglicherweise trifft aber auch der umgekehrte Fall zu, dass Sie grundsätzlich Anspruch auf Unterhaltszahlungen haben, diese nicht erhalten, weil Ihnen Ihr Ex-Partner oder Ex-Partnerin irgendwelche Nebentätigkeiten verschweigt.
Schuldet Ihnen vielleicht jemand einen größeren Geldbetrag und gibt an, über kein oder nur geringes Einkommen zu verfügen und geht einer nicht bekannten Tätigkeit nach ?
Sollten Sie in diesen oder ähnlichen Fällen Beweise benötigen, dann setzen Sie sich gerne mit erfahrenen Privatdetektiven unserer Detektei in Verbindung. Gerne ermitteln wir durch Recherchen und Observationen die Nebentätigkeiten Ihres Ex-Partners / Ex-Partnerin oder eines Schuldners und liefern Ihnen die Beweise die Sie benötigen, um bei Gericht Ihr Recht durchsetzen zu können.
Lassen Sie sich jetzt gerne zu Thema kostenfrei und unverbindlich beraten.
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