Zahlen Sie noch immer Kindesunterhalt ?
Grundsätzlich müssen Sie für Ihre minderjährigen Kinder finanziell einstehen. Sofern Ihr Kind jedoch über ausreichend eigene finanzielle Einkünfte verfügt werden diese Einkünfte bei der Festsetzung der Höhe Unterhaltsverpflichtung berücksichtigt.
Zahlen Sie vielleicht zuviel Unterhalt ?
Sind Sie sich sicher, dass die Bescheinigungen, die Ihnen vorgelegt werden dem aktuellen Zustand entsprechen ? Vielleicht zahlen auch Sie seit vielen Jahren Unterhalt, sogenannte Alimente- für Ihr Kind oder Ihre Kinder, ohne zu wissen, ob diese noch immer zur Schule gehen oder noch studieren. Vielleicht bezieht Ihr Sohn oder Ihre Tochter bereits eigenen Einkommen, ohne das Sie es wissen. Auch in diesen oder ähnlichen Fällen liefern Ihnen unsere erfahrenen Profi-Detektive Beweise, die Sie benötigen, um Ihre Unterhaltsverpflichtungen zu reduzieren.
Haben Sie sonstige Probleme bei diesem Thema ? - Lassen Sie sich gerne beraten !
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Hinweis: Die vorgenannten Ausführungen stellen keine Rechtsberatung dar und dienen lediglich Ihrer Information. Eine Gewähr für die Richtigkeit wird nicht übernommen. Zur Erörterung von juristischen Angelegenheiten setzen Sie sich bitte mit einem Rechtsanwalt in Verbindung.