Hat Ihr(e) Ex-Partner/- in etwas zu verbergen ? Zahlen auch Sie zuviel Unterhalt ?
In Deutschland ist der Unterhalt im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt, insbesondere im Familienrecht. Während bis zur Änderung der Rechtslage im Jahre 2008 Ansprüche geschiedener und aktueller Ehepartner gleichberechtigt neben denen der Kinder standen, sind Ansprüche von Ehepartnern bzw. Ex-Ehepartnern ach der aktuellen Rechtssprechung nun stets nachrangig.
Beim Ehegattenunterhalt erfolgt eine Unterscheidung zwischen dem sogenannten Trennungsunterhalt und dem nachehelichen Unterhalt. Leben die Ehepartner getrennt und die Scheidung ist noch nicht rechtskräftig vollzogen kommt grundsätzlich der Trennungsunterhalt in Betracht. Sofern die Scheidung rechtskräftig vollzogen ist, gelten die Regelungen für den nachehelichen Unterhalt.
Detekteien ermitteln bei Unterhaltsangelegenheiten
Die Privatdetektive der Detektei
A & A DETEKTIVE - BOOKE ermitteln, ob die unterhaltsberechtigte Person bereits wieder in einer eheähnlichen Lebens- oder Wirtschaftsgemeinschaft lebt.
Durch Beobachtungen und verdeckte Ermittlungen werden gerichtsverwertbare Beweise gesammelt und dokumentiert.
In vielen Fällen gehen unterhaltsberechtigte Personen auch einer nicht angemeldeten beruflichen Tätigkeit nach und unterschlagen eigenes Einkommen.
Unter entsprechenden Voraussetzungen beweisen unsere Privatdetektive, dass der Unterhaltsanspruch verwirkt sein könnte und Unterhaltszahlungen aufgrund eines gerichtlichen Urteils zukünftig reduziert werden könnte.
Bei sämtlichen Angelegenheiten zum Thema Unterhalt stehen Ihnen erfahrene Detektive der Privatdetektei A & A DETEKTIVE - BOOKE gerne hilfreich zur Seite.
Lassen Sie sich am besten sofort kostenlos und unverbindlich telefonisch beraten !
Kostenfreie Info-Hotline
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Hinweis:
Die vorgenannten Ausführungen stellen keine Rechtsberatung dar und dienen lediglich Ihrer Information. Eine Gewähr für die Richtigkeit wird nicht übernommen. Zur Erörterung von juristischen Angelegenheiten setzen Sie sich bitte mit einem Rechtsanwalt in Verbindung.